Rektor und Personalrat einigen sich über einheitliches Vorgehen im Kündigungsfall
Rechtskanzlei der KMU - 25.10.1990
Quelle: UAL, KMU-DS 940
Das Rektorat und der Personalrat des Hochschulbereichs sowie des Bereichs Medizin haben sich schriftlich auf eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der rechtlichen Bestimmungen und insbesondere auf die Einhaltung der Rechte des Personalrats im Kündigungsfall geeinigt. Kündigungen sollen, so das Dokument, möglichst vermieden werden. Durch die Umstrukturierungen innerhalb der Universität wird es jedoch zum Wegfall von bestimmten Arbeitsbereichen kommen. Für den Fall, dass Kündigungen ausgesprochen werden müssen, wurden in der Vereinbarung genaue Regelungen zu deren Durchführung getroffen.